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   BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67   

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https://dejure.org/1969,1128
BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67 (https://dejure.org/1969,1128)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1969 - I ZR 27/67 (https://dejure.org/1969,1128)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1969 - I ZR 27/67 (https://dejure.org/1969,1128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 831
  • GRUR 1969, 683
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67
    Auch mit der Qualifizierung als "Blickfang" kann, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, die Annahme zeichenmäßiger Benutzung allein nicht begründet werden (BGH GRUR 1964, 71, 73 - personifizierte Kaffeekanne; GRUR 1968, 365 - praliné; Urteile des erkennenden Senats vom 12. Februar 1969 - I ZR 30/67 - and 26. Februar 1969 - I ZR 133/67 - Mokka-Express -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.07.1967 - Ib ZR 47/65

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche von "Sinalco" und "Bluna" - Kennzeichnungskraft

    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67
    Die "Neutralisierung" der angegriffenen Darstellungen hätte im Streitfall nicht so weit gehen dürfen; der fall liegt insoweit anders, als wenn ein selbständig aufzufassender Bildbestandteil - bei dem der Gedanke an einen Hinweis auf die Verwendung der Ware nicht aufkommen kann - aus der geschützten Ausstattung in die angegriffene Aufmachung übernommen ist (vgl. dazu BGH GRUR 1968, 581, 585 - Blunazit).
  • BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67
    Auch mit der Qualifizierung als "Blickfang" kann, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, die Annahme zeichenmäßiger Benutzung allein nicht begründet werden (BGH GRUR 1964, 71, 73 - personifizierte Kaffeekanne; GRUR 1968, 365 - praliné; Urteile des erkennenden Senats vom 12. Februar 1969 - I ZR 30/67 - and 26. Februar 1969 - I ZR 133/67 - Mokka-Express -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67
    Bei Aufnahme in Werbemittel wie die hier angegriffenen Aufsteller ist die Benutzung eines fremden Zeichens im Zweifel als zeichenmäßiger Gebrauch zu werten (BGH GRUR 1961, 280 - Tosca).
  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67

    Zeichenrechtliches Vorbenutzungsrecht

    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67
    Auch mit der Qualifizierung als "Blickfang" kann, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, die Annahme zeichenmäßiger Benutzung allein nicht begründet werden (BGH GRUR 1964, 71, 73 - personifizierte Kaffeekanne; GRUR 1968, 365 - praliné; Urteile des erkennenden Senats vom 12. Februar 1969 - I ZR 30/67 - and 26. Februar 1969 - I ZR 133/67 - Mokka-Express -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als

    Auszug aus BGH, 30.04.1969 - I ZR 27/67
    Auch mit der Qualifizierung als "Blickfang" kann, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, die Annahme zeichenmäßiger Benutzung allein nicht begründet werden (BGH GRUR 1964, 71, 73 - personifizierte Kaffeekanne; GRUR 1968, 365 - praliné; Urteile des erkennenden Senats vom 12. Februar 1969 - I ZR 30/67 - and 26. Februar 1969 - I ZR 133/67 - Mokka-Express -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

    Warenzeichen- und Ausstattungsrechte der Beklagten (§§ 24, 25 WZG) stehen schon deshalb nicht in Frage, weil diese nur die Kennzeichnung der Ware in ihrer Funktion als Herkunftshinweis gegen eine Irreführung des Verkehrs schützen (vgl. BGH, Urteile vom 30. April 1969 - I ZR 27/67 - GRUR 1969, 683 - Isolierte Hand - vom 24. Februar 1983 - I ZR 207/80 = NJW 1983, 2195 - GRUR 1983, 467 - Fotokina - m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    ergeben können, kann danach nicht bei der Prüfung auf absolute Eintragungshindernisse, sondern erst in späteren Verfahrensabschnitten - unter grundsätzlicher Beachtung der erwähnten Polymar- und Shortening-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - Rechnung getragen werden, so durch strenge Anforderungen an den Begriff des warenzeichenmäßigen Gebrauchs im Sinne des § 16 WZG (BGH GRUR 1968, 365 - praline; 1969, 683 - Isolierte Hand) und durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr.
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auch soweit das Berufungsgericht die Herausstellung der Bezeichnung als Blickfang würdigt, steht dies in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH GRUR 1969, 274, 275 - Mokka Express; GRUR 1969, 681, 685 - WRP 1969, 283 - Isolierte Hand; GRUR 1968, 365 = WRP 1968, 62 - praliné; GRUR 1970, 305, 306 = WRP 1970, 178 - Löscafé).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86

    "Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne;

    Bei der Verwendung beschreibender Angaben, zu denen - wie bereits ausgeführt - die Abbildung einer Teekanne gehört, liegt eine Annahme des Verkehrs, es handele sich um einen betrieblichen Herkunftshinweis, jedenfalls dann fern, wenn ihm nicht eine betriebliche Herkunftskennzeichnung bekannt ist, an die ihn die Verwendungsweise erinnert (vgl. BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; Urt. v. 30.4.1969 - I ZR 27/67, GRUR 1969, 683, 684 f - Isolierte Hand; Urt. v. 30.5.1969 - I ZR 90/67, GRUR 1970, 31, 32 - Heinzelmännchen).
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 207/80

    Photokina

    Ein solcher Gebrauch liegt vor, wenn das Zeichen so verwendet wird, daß der angesprochene Verkehr bei unbefangener Betrachtung annimmt, das Zeichen diene zur Unterscheidung der gekennzeichneten Waren von solchen anderer Herkunft (vgl. z.B. BGH GRUR 1969, 683 - Isolierte Hand; GRUR 1974, 84, 86 - Trumpf - st. Rsp.).
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

    Demgegenüber beruft sich die Revision zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats vom 30. April 1969 (GRUR 69, 683, 685 - Isolierte Hand).
  • OLG Nürnberg, 22.08.1995 - 3 U 1981/95

    Verwechslungsgefahr im Markenrecht - Persönliche Unterlassungspflicht von

    Dies ergibt sich nicht nur daraus, daß dieser Bestandteil am Anfang der jeweiligen Marken steht (vgl. BGH GRUR 1995, 52 - Indorektal/Indohexal; GRUR 1993, 120 - Corvaton/Corrvasal), sondern auch daraus, daß die anderen Bestandteile "therm" (dazu BGH GRUR 1969, 683 - Kochendwassergerät) und "san" wenig einprägsam sind und vom Verkehr eher als beschreibende Hinweise auf den Verwendungszweck der so gekennzeichneten Leitungsrohre aufgefaßt werden.
  • BGH, 08.02.1974 - I ZB 5/71
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Verwechslungsgefahr nach dem Sinngehalt um so eher zu verneinen, je allgemeiner dieser Sinngehalt gefaßt werden muß, um die Gleichheit des Motivs der in Vergleich zu setzenden Zeichen zu begründen ( BGH GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde; 1969, 683, 684 - Isolierte Hand; 1969, 686, 688 - Roth-Händle).
  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des

    Ein zeichenmäßiger Gebrauch liegt nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 8, 202/206 - Kabelkennstreifen; 30, 357/371 - Nährbier; BGH GRUR 69, 683 - Isolierte Hand) vor, wenn ein Zeichen zur Kennzeichnung der Ware oder in Beziehung auf sie derart gebraucht wird, daß der unbefangene Durchschnittsbeschauer in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Ware aus einem bestimmten Gewerbebetrieb und ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft erblicken kann.
  • OLG München, 12.07.1990 - 29 U 4924/89
    Bei der Aufnahme in die Verpackung einer Ware ist die Benutzung eines fremden Zeichens zwar im Zweifel als zeichenmäßiger Gebrauch zu werten (vgl. BGH a.a.O. - Tosca, dort für die Aufnahme in Werbemittel); es kann aber auch, insbesondere mit Rücksicht auf die Natur des betreffenden Zeichens, eine andere Beurteilung geboten sein (BGH GRUR 1969, 683 - Isolierte Hand).
  • BGH, 08.02.1974 - I ZB 6/71
  • BGH, 15.12.1972 - I ZR 59/71

    Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung - Besondere Aussagekraft der

  • BGH, 15.12.1972 - I ZR 131/70

    Bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs als

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